Corona-Virus

Hier haben wir die wichtigsten und aktuellsten Informationen der bhw rund um das Corona-Virus für Sie zusammengefasst:

Eine Gruppe von Menschen sitzt auf der Terrasse an einem Tisch und nimmt gemeinsam eine Mahlzeit ein.

Infos aus den Bereichen

Susanne Reichert

Covid-Beauftragte und Hygienefachkraft

s.reichert@bhw-wetteraukreis.de
06045 96 26 15
Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH
Hirzenhainer Werkstätten
Junkernwiese 1
63697 Hirzenhain

Hier erfahren Sie hier, welche Maßnahmen gegen das Corona-Virus aktuell für die einzelnen Einrichtungen gelten.

Werkstätten

Mitarbeiter*innen können wie gewohnt zur Arbeit in die Werkstätten für Menschen mit Behinderung kommen. Nicht zur Arbeit kommen dürfen ausschließlich Mitarbeiter*innen, die

  • Krankheitssymptome für Covid-19 zeigen
  • mit Personen in einem Haushalt leben, die Krankheitssymptome zeigen oder in Quarantäne sind
  • unter Quarantäne stehen.

Die bhw hat für die Werkstätten, den öffentlichen Nahverkehr und die Fahrdienste Schutzkonzepte mit besonderen Hygienemaßnahmen erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, um die Gesundheit der Mitarbeiter*innen während der Arbeit und auf ihrem Arbeitsweg besonders zu schützen.

Fehltage

Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen. Der Landeswohlfahrtsverband hat die bhw aufgefordert, Fehltage im Sinne der Regelung nach § 18 Rahmenvertrag zu bewerten. Mitarbeitern*innen, die nicht zur Arbeit kommen, werden die Fehltage angerechnet.

Tagesförderstätten

Alle Klienten können wie gewohnt in die Tagesförderstätten kommen. Ausgenommen sind ausschließlich Klienten, die

  • Krankheitssymptome für Covid-19 zeigen
  • mit Personen in einem Haushalt leben, die Krankheitssymptome zeigen oder unter Quarantäne stehen
  • unter Quarantäne stehen.

Für die Tafös und die Fahrdienste wurden Schutzkonzepte mit besonderen Hygienemaßnahmen gegen das Corona-Virus erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, um die Gesundheit der Klienten besonders zu schützen.

Besondere Wohnformen

In den besonderen Wohnformen der bhw gelten unten aufgeführte Corona-Schutzregelungen. Sie sind angepasst an die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung vom 28.2.2023.

Für Besuche in den besonderen Wohnformen gelten folgende Regelungen:

  • Bitte vereinbaren Sie einen Besuchstermin mit der verantwortlichen Fachkraft in der Wohneinrichtung. So können wir den Besuch vorbereiten und vermeiden, dass zu viele Personen gleichzeitig in der Einrichtung sind.
  • Die Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Besuchern werden die Regeln beim ersten Besuch erklärt.
  • Vor und nach dem Besuch müssen die Besucher sich die Hände desinfizieren.
  • Die Besucher müssen während des gesamten Besuchs eine FFP-2-Maske (oder KN95- oder N95-Maske) tragen, ggf. erhalten Sie eine in unserer Einrichtung. Klienten, die das Zulassen, sollen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen, wenn sie Besuch empfangen.
  • Sie müssen jederzeit mindestens 1,5 m Abstand halten. Wenn der Besucher die Hände fachgerecht desinfiziert hat und die Maske ordnungsgemäß trägt, kann im Klientenzimmer auf den Mindestabstand verzichtet werden.
  • Für Klienten, denen es möglich ist, gewährleisten wir einen Besuch außerhalb des Gebäudes. Hier ist das Ansteckungsrisiko am geringsten. Sie können sich entweder in einem festgelegten Bereich aufhalten oder spazieren gehen. Bitte achten Sie auch hier auf den Mindestabstand.
  • Ist ein Besuch nur innerhalb der besonderen Wohnform möglich, kann er ausschließlich im Zimmer des Bewohners stattfinden, das anschließend gelüftet, gereinigt und desinfiziert wird. Besucher werden am Eingang der Wohneinrichtung in Empfang genommen und zum Klientenzimmer begleitet. Sie dürfen sich nur im Klientenzimmer aufhalten. In einigen Einrichtungen gibt es Besucherzimmer, die für Besuche genutzt werden können.

Für Dienstleister zur medizinischen, therapeutischen, hauswirtschaftlichen oder handwerklichen Versorgung, die den Mindestabstand zu den Klienten während ihres Aufenthalts in der Wohneinrichtung nicht gewährleisten können, gelten die Besucherregeln ebenfalls.

Besuche bei Angehörigen und Heimfahrten

Die Klienten können die besondere Wohnform jederzeit verlassen und auch von Angehörigen abgeholt werden. Bitte stimmen Sie das Abholen vorab mit der  Leitung der Einrichtung ab, damit wir jederzeit wissen, welche Klienten vor Ort sind und welche nicht.

Eine Gruppe von Menschen sitzt auf der Terrasse an einem Tisch und nimmt gemeinsam eine Mahlzeit ein.

Erklär-Filme über Corona

Das Corona-Virus

Ein Erklär-Film in einfacher Sprache zeigt:

  • Was ist das Corona-Virus?
  • Warum gibt es viele Regeln?
  • Was sind die Regeln?

Der Corona-Schnelltest

Ein Erklär-Film in einfacher Sprache zeigt:
So geht der Corona-Schnelltest.

Impfung gegen Corona

Ein Erklär-Film in einfacher Sprache zeigt:

  • Was ist eine Impfung?
  • Wer macht die Impfung?
  • Was passiert bei der Impfung?