Beschäftigung anbieten

 

Eine Gruppe von Menschen sitzt auf der Terrasse an einem Tisch und nimmt gemeinsam eine Mahlzeit ein.

Kooperationspartner sein

Bettina Kopp

Bettina Kopp

Fachkraft für Integration

 
b.kopp@bhw-wetteraukreis.de
 
06043 801 411
 
Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH
Roland-Krug-Str. 15
63667 Nidda / Bad Salzhausen

Werden Sie Kooperationspartner der Behindertenhilfe Wetteraukreis und helfen Sie uns dabei, geeignete Mitarbeiter mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie können bespielsweise einen Praktikumsplatz anbieten, eine Betriebsintegrierte Beschäftigung oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die bhw begleitet Sie auf dem Weg der schrittweisen Integration eines Menschen mit Behinderung in Ihr Unternehmen.

Ihre Vorteile

Neben den finanziellen Vorteilen durch eine Reduzierung der Ausgleichsabgabe, Lohnkostenzuschüsse und verschiedene Fördermittel, verzeichnen sozial engagierte Unternehmen einen enormen Imagegewinn. Zeigen Sie, dass Sie verantwortungsbewusst mit Ihrem Personal umgehen und auf gesellschaftliche sowie berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung Wert legen.

Wenn Sie einen Menschen mit Behinderung einstellen, bekommen Sie

  • eine motivierte und qualifizierte Arbeitskraft
  • kostenfreie Einarbeitungszeit / Praktikum
  • Unterstützung Ihrer Fachkräfte durch die Übernahme von Neben- und Routinetätigkeiten.
Eine Gruppe von Menschen sitzt auf der Terrasse an einem Tisch und nimmt gemeinsam eine Mahlzeit ein.

Betriebsintegrierte Beschäftigung

Bettina Kopp

Bettina Kopp

Fachkraft für Integration

 
b.kopp@bhw-wetteraukreis.de
 
06043 801 411
 
Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH
Roland-Krug-Str. 15
63667 Nidda / Bad Salzhausen

Eine Betriebsintegrierte Beschäftigung (kurz BiB) ist für Menschen mit Behinderung die Chance, in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes zu arbeiten und gleichzeitig die Sicherheit einer Werkstatt für behinderte Menschen (WFbM) zu behalten. Für den Mitarbeiter bedeutet eine BiB, dass er am Berufsleben teilhaben kann.

Die bhw vermittelt geeignete Menschen mit Behinderung an passende Unternehmen und begleitet alle Beteiligten auf diesem Weg. Eine BiB bietet dem Unternehmen viele Vorteile:

  • Der Mitarbeiter behält seinen Status als Mitarbeiter der WfbM, ist jedoch in die Arbeitsorganisation des beschäftigenden  Unternehmens eingebunden.
  • Die pädagogische Begleitung, die Entlohnung und gesetzliche Sozialversicherung des Mitarbeiters erfolgen über die WfbM. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung.
  • Zwischen der bhw und dem kooperierenden Unternehmen wird ein Vertrag geschlossen, der das individuell vereinbarte Entgelt, die Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch regelt. Die bhw stellt dem Unternehmen das Entgelt monatlich in Rechnung.
  • Der gesamte Verwaltungsaufwand liegt bei der bhw.
  • Der Mitarbeiter und das Unternehmen können sich in Praktika erst einmal kennen lernen.
  • Der Mitarbeiter wird durch die bhw auf die individuellen Anforderungen des Arbeitsplatzes vorbereitet. Auch das Unternehmen wird im Umgang mit dem Mitarbeiter geschult.
  • Das Fachpersonal der bhw begleitet, unterstützt und berät sowohl den Mitarbeiter als auch das Unternehmen. Alle Fragen können so schnell geklärt und Herausforderungen gemeinsam gemeistert werden.
  • Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf eine dauerhafte Beschäftigung im Unternehmen. Eine BiB kann aber in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übergehen.
  • Eine Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe ist möglich (50% der Netto-Lohnkosten).