
Corona-Virus
Sie lesen hier wichtige Informationen von der bhw:
Welche Regeln gibt es gegen das Corona-Virus?
Wie schützt die bhw die Mitarbeiter und Bewohner?

Susanne Reichert
Covid-Beauftragte und Hygiene-Fachkraft
s.reichert@bhw-wetteraukreis.de | |
06045 96 26 15 | |
Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH Hirzenhainer Werkstätten Junkernwiese 1 63697 Hirzenhain |
Die aktuelle Lage
Stand: April 2022
Die bhw hat immer noch Regeln wegen Corona.
Alle müssen weiter eine FFP2-Maske tragen.
Alle müssen weiter Abstand einhalten.
Die bhw macht immer noch viele Test.
Das ist wichtig:
Damit sich die Menschen bei der bhw nicht mit Corona anstecken.
Stand: Februar 2022
Die bhw hat Regeln für Corona-Tests.
Die bhw macht viele Tests.
Personen mit einem positiven Ergebnis müssen in Quarantäne.
Manchmal müssen auch Kontaktpersonen in Quarantäne.
Die bhw prüft das genau.
Stand: 25. November 2021
Es gibt neue Corona-Regeln.
Besucher dürfen nur zur bhw kommen, wenn sie einen negativen Corona-Test haben.
Dabei ist nicht wichtig, ob die Besucher geimpft oder genesen sind.
Alle brauchen einen negativen Test.
Besucher sind zum Beispiel:
- Familie und Rechtsbetreuer
- Therapeuten und Ärzte
- Handwerker
Keine Besucher sind:
- Mitarbeiter in den Werkstätten
- Klienten in den Tages-Förderstätten
- Menschen, die in einer Tagesstruktur sind
- Menschen, die in einer Wohneinrichtung leben.

Infos aus den Bereichen
Werkstätten
Die Mitarbeiter sollen zur Arbeit kommen.
Manche Mitarbeiter dürfen nicht kommen:
- Wenn sie das Corona-Virus haben.
- Wenn sie mit einer Person im Haus wohnen,
die das Corona-Virus hat. - Wenn sie in den letzten zwei Wochen eine Person getroffen haben,
die das Corona-Virus hat. - Wenn sie unter Quarantäne stehen.
Die bhw hat zum Schutz der Mitarbeiter viele Regeln gemacht.
Die Regeln sollen die Gesundheit von den Mitarbeitern schützen:
auf der Arbeit und auch bei der Fahrt zur Arbeit und zurück.
Die Regeln heißen: Schutz-Konzept.
Das Schutz-Konzept gilt für:
- die Werkstätten
- die Fahrten mit Bus und Bahn
- die Fahrten mit dem Fahrdienst.
Fehltage
Sie müssen an die Arbeit kommen.
Die Regeln aus Ihrem Arbeitsvertrag gelten.
Wenn Sie nicht zur Arbeit kommen, zählen die Tage als Fehltage.
Besonders gefährdete Menschen
Sie haben eine Vorerkrankung.
Das heißt: Sie haben schon eine Krankheit.
Und wenn Sie Corona bekommen, könnten Sie sehr krank werden.
Darum können Sie nicht in die Werkstatt kommen.
Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung von Ihrem Arzt.
In der Bescheinigung muss genau stehen:
- Was für eine Krankheit haben Sie?
- Warum ist eine Ansteckung mit Corona für Sie besonders gefährlich?
- Wie lange dürfen Sie deshalb nicht arbeiten?
Bitten Sie Ihren Arzt um eine Bescheinigung der Arbeits-Unfähigkeit.
Das ist eine Krankmeldung.
Die Bescheinigung sollte nur für eine bestimmte Zeit gelten.
Danach kann der Arzt prüfen: Brauchen Sie eine neue Bescheinigung?
Oder können Sie wieder zur Arbeit gehen?
Sie können auch einen Antrag bei der bhw stellen.
Die bhw kann Sie von der Arbeit befreien.
Das heißt: Freistellung.
Die Freistellung gilt länger als eine Krankmeldung.
Wenn Sie das tun wollen, rufen Sie Ihren Teilhabeberater an.
Der Teilhabeberater erklärt Ihnen alles.
Wenn Sie einfach so nicht zur Arbeit kommen,
kann für Sie Folgen haben.
Das könnte passieren:
- Vielleicht dürfen Sie nicht mehr zur Arbeit gehen,
auch wenn sie gern arbeiten wollen. - Die Fahrkarte für den Bus und Bahn kann gekündigt werden.
Dann können Sie nicht mehr kostenlos fahren. - Vielleicht wird der Werkstattlohn nicht weiter bezahlt.
- Sie könnten Ihren Arbeitsplatz in der Werkstatt verlieren.
Wenn Sie sehr lange nicht zur Arbeit kommen,
bezahlt der LWV den Arbeitsplatz vielleicht nicht mehr.
Tages-Förderstätten (Tafös)
Die Tafös sind geöffnet.
Die Tafö-Besucher dürfen in die Tafös kommen.
Manche Tafö-Besucher dürfen nicht kommen:
- Wenn sie das Corona-Virus haben.
- Wenn sie mit einer Person im Haus wohnen,
die das Corona-Virus hat. - Wenn sie in den letzten zwei Wochen eine Person getroffen haben,
die das Corona-Virus hat. - Wenn sie unter Quarantäne stehen.
Die bhw hat zum Schutz der Tafö-Besucher viele Regeln gemacht.
Die Regeln sollen die Gesundheit von den Menschen besonders schützen.
Die Regeln heißen: Schutz-Konzept.
Das Schutz-Konzept gilt für die Tafös und für die Fahrten mit dem Fahrdienst.
Besonders gefährdete Menschen
Sie haben eine Vorerkrankung.
Das heißt: Sie haben schon eine Krankheit.
Und wenn Sie Corona bekommen, könnten Sie sehr krank werden.
Darum können Sie nicht in die Werkstatt kommen.
Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung von Ihrem Arzt.
In der Bescheinigung muss genau stehen:
- Was für eine Krankheit haben Sie?
- Warum ist eine Ansteckung mit Corona für Sie besonders gefährlich?
- Wie lange dürfen Sie deshalb nicht arbeiten?
Bitten Sie Ihren Arzt um eine Bescheinigung der Arbeits-Unfähigkeit.
Das ist eine Krankmeldung.
Die Bescheinigung sollte nur für eine bestimmte Zeit gelten.
Danach kann der Arzt prüfen: Brauchen Sie eine neue Bescheinigung?
Oder können Sie wieder zur Arbeit gehen?
Sie können auch einen Antrag bei der bhw stellen.
Die bhw kann Sie von der Arbeit befreien.
Das heißt: Freistellung.
Die Freistellung gilt länger als eine Krankmeldung.
Wenn Sie das tun wollen, rufen Sie Ihren Teilhabe-Berater an.
Der Teilhabe-Berater erklärt Ihnen alles.
Wenn Sie einfach so nicht zur Arbeit kommen,
kann für Sie Folgen haben.
Das könnte passieren:
Sie könnten dann vielleicht Ihren Platz in der Tafö verlieren.
Wenn Sie sehr lange nicht in die Tafö kommen,
bezahlt der LWV den Tafö-Platz vielleicht nicht mehr.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie Ihren Teilhabe-Berater an.
Wohn-Einrichtungen
Es gibt immer noch Regeln für die Wohn-Einrichtungen.
Damit sich weniger Menschen anstecken.
Besuchs-Regeln
Bewohner können Besuch bekommen.
Die Besucher müssen sich an Regeln halten.
Das sind die Regeln:
- Besucher sollen sich vorher anmelden.
- Besucher müssen beweisen: Sie haben kein Corona.
Sie bringen einen Nachweis über einen Test mit. - Besucher müssen die Hygiene-Regeln einhalten.
- Die Betreuer erklären die Regeln beim ersten Besuch.
- Umarmen und berühren sollen Sie sich nicht.
- Alle müssen Abstand halten. Mindestens 1,5 Meter.
- Die Besucher müssen eine FFP-2-Maske tragen.
Die Besuche finden am besten draußen statt.
Draußen sollen alle eine Maske tragen und Abstand halten.
Für Besuche im Zimmer gelten noch mehr Regeln.
- Die Besuche müssen im Zimmer der Bewohner sein.
- Der Betreuer bringt den Besucher ins Zimmer.
- Der Besucher darf nicht allein im Haus herumlaufen.
- Das Zimmer wird nach dem Besuch geputzt, desinfiziert und gelüftet.
Rückkehr ins Wohnheim
Ein Bewohner war bei seinen Eltern oder Angehörigen zuhause.
Jetzt will der Bewohner zurück ins Wohnheim kommen.
Wir bitten die Eltern oder Angehörigen:
Rufen Sie die Leitung vom Wohnheim vorher an.
Dann können wir die Rückkehr besprechen.
Kita Sonnenschein
Die Kita ist geöffnet.
Eltern sollen Maske tragen:
Wenn sie die Kinder bringen und abholen.
Für Eltern-Gespräche in der Kita gilt die 3G-Regel.

Erklär-Filme über das Corona-Virus
Das Corona-Virus
Ein Erklär-Film in einfacher Sprache zeigt:
- Was ist das Corona-Virus?
- Warum gibt es viele Regeln?
- Was sind die Regeln?
Der Corona-Schnelltest
Ein Erklär-Film in einfacher Sprache zeigt:
So geht der Corona-Schnelltest.
Impfung gegen Corona
Ein Erklär-Film in einfacher Sprache zeigt:
- Was ist eine Impfung?
- Wer macht die Impfung?
- Was passiert bei der Impfung?